Bei einer Abgaswartung werden bei einem Benzinmotor die CO-, CO2- und HC-Konzentrationen gemessen. Bei einem Dieselfahrzeug wird eine Rauchmessung durchgeführt. Dazu gehören einige Arbeiten am Luftfilter, dem Auspuffsystem und vielem weiterem sowie das korrekte Ausfüllen des Abgaswartungsdokuments.

Welche Fahrzeuge müssen sich einer Abgaswartung unterziehen?

Grundsätzlich unterliegen alle Benzin- und Dieselfahrzeuge der Abgaswartungspflicht. Es gibt einige Ausnahmen, hauptsächlich für anerkannte OBD-Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die vor 1976 in Verkehr gesetzt wurden.

Wie oft muss eine Abgaswartung durchgeführt werden?

In der Regel muss diese Abgaswartung alle 1-2 Jahre durchgeführt werden. Es gelten folgende Fristen:

  • Leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr:
    • ohne Katalysator: alle 12 Monate
    •  mit Katalysator: alle 24 Monate
  • Motorwagen mit Selbstzündungsmotorund einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h: alle 24 Monate,
  • Motorwagen mit Selbstzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und weniger: alle 48 Monate.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Regelung der Abgaswartungspflicht im Kanton Luzern: Strassenverkehrsamt Luzern.

Was passiert, wenn ich die Frist überschreite?

Eine verpasste Frist wird bis sechs Monate nach Ablauf der Frist gebüsst, ab sieben Monaten wird eine Anzeige erstattet. Die Bussgelder richten sich nach der Länge der Überschreitung der Frist: *

  • Ein Monat: CHF 40.–
  • Zwei bis drei Monate CHF 100.–
  • Vier bis sechs Monate CHF 200.-

Wer das Abgaswartungsdokument nicht mit sich führt, wird mit einer Busse in der Höhe von CHF 20.- belangt.

* Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der hier genannten Bussgelder übernommen.

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